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Einreise nach Deutschland

Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen.Ausländerinnen und Ausländer aus anderen Herkunftsländern benötigen grundsätzlich ein Visum.

Hinweis

Für Besuche bis zu drei Monaten pro Halbjahr hat die Europäische Union die Visumpflicht für Angehörige bestimmter Staaten aufgehoben. Ob das Land, dessen Staatsbürger Sie sind, zu diesen Ländern zählt, können Sie bei den Auslandsvertretungen Deutschlands oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (siehe Link in der rechten Spalte: http://www.bamf.de/DE/Migration/Einreisebestimmungen/einreisebestimmungen-node.html ) erfahren.

 

Antragsverfahren

Ein Visum müssen Sie noch in Ihrem Heimatland persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben.

Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie unmittelbar über die Internetseite der zuständigen Botschaft/des zuständigen Konsulats.

Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (des Außenministeriums Deutschlands; Link in der rechten Spalte: http://www.bamf.de/DE/Migration/Einreisebestimmungen/einreisebestimmungen-node.html). Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Gebühr für ein Visum beträgt in der Regel 60 Euro pro Person.

Die Auslandsvertretungen benötigen durchschnittlich zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Visumantrag für einen kurzen Aufenthalt bis zu drei Monaten zu entscheiden. Während der Urlaubszeit kann dies mitunter länger dauern.

Wenn Sie ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen möchten, sollten Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund des hohen Besucheraufkommens in vielen Auslandsvertretungen vorab ein Termin vereinbart werden sollte und Wartezeiten entstehen können.

Hinweis

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie grundsätzlich ein Visum beantragen. Ausgenommen hiervon sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.

(Text: BAMF, Foto: istockphoto/Alexander Gatsenko)

 

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