CNDH: Missstände in marokkanischen Gefängnissen
Ein vom marokkanischen Nationalrat für Menschenrechte (CNDH) eingerichtetes Gremium hat zwischen 31.01.2012 und 19.06.2012 die Situation von Häftlingen in 15 marokkanischen Gefängnissen untersucht.
Seitdem nun der Bericht des CNDH am 30.10.2012 veröffentlicht wurde, sind in den marokkanischen Medien heftige Diskussionen und Debatten über die Rechte der Häftlinge in marokkanischen Gefängnissen entbrannt.
Dem Bericht zufolge sollen mehrere Gefangene mit Stöcken und Kunststoffrohren geschlagen worden sein, so wie Auspeitschungen und Einsperrungen in den Zellen für eine lange Zeit stattgefunden haben. Zudem wurde den „ salafistischen Häftlingen“ gedroht, in ein anderes Gefängnis weit weg von der Familie verlegt zu werden.
Der CNDH berichtet auch über den Fortbestand der Folter von Häftlingen in den Gefängnissen „Autita 1“, Ain Quds und im Rehabilitation-Zentrum in Casablanca.
Den Kindern von weiblichen Häftlingen mangelt es an Spiel- und Lernmöglichkeiten wie z.B. Spielplätzen und Kindertagesstätten. Aber nicht nur sie leiden besonders, sondern auch ausländische Gefangene, speziell diejenigen aus dem südlichen Sahara, aufgrund der erniedrigenden Behandlung. Sie werden wegen ihrer Hautfarbe oftmals vom Gefängnispersonal diskriminiert. Darüber hinaus wies der Nationalrat für Menschenrechte auf einen Mangel an Einrichtungen für behinderte Häftlinge hin.